Liebe Klienten_innen,

 

bitte beachten Sie, dass es zur Behandlung in der Regel einer ärztlichen Verordnung (Überweisungsschein) bedarf. Ihr Arzt bzw. das Krankenhaus kann Ihnen diese ausstellen.

Eine Behandlungs-Serie dauert im Moment zwischen 6 und 10 Einheiten, je nach Krankenkasse. Zum Beispiel ist eine Serie bei der ÖGK 7 Einheiten und bei der BVAEB oder SVS 10 Einheiten lang. Genauso verhält es sich momentan noch mit der Rückvergütung, welche zwischen den Krankenkassen variiert. Dies wird im Rahmen der Angleichung einfacher und es wird in Zukunft einheitliche Sätze und Einheiten geben.

Als selbständiger Physiotherapeut habe ich keinen Kassenvertrag wie Kassenambulatorien. Daher erhalten Sie nach Beendigung der Therapie eine Honorarnote. Diese können Sie nach der Zahlung mitsamt dem Zahlungsbeleg und der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 

Zu allen anderen Fragen berate ich sie gerne auch persönlich. 

Für Menschen mit Behinderung bestehen besondere Möglichkeiten. Hier wird die Therapieserie über die Dauer eines Jahres bewilligt und bedarf eines individuellen Therapieplanes. Dieser wird von mir erstellt. Die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten ist dadurch höher. Über eine diesbezügliche Verordnung, Zuschüsse vom Magistrat der Stadt Graz oder der regionalen Bezirkshauptmannschaften berate ich Sie gerne im Erstgespräch.

In meiner Praxis sind Rollstuhlfahrer willkommen.